Annahme von Klärschlamm

  • Die Schlämme (flüssig) dürfen keine groben Verunreinigungen und Störstoffe enthalten.
  • Die einschlägigen Grenzwerte der AbfKlärV (Klärschlammverordnung) müssen eingehalten
    werden.

    Anlieferung von externem Klärschlamm Schlammspeicher / Voreindicker